Zurück·Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Anwendung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der Autohaus Vest GmbH, Schulstraße 87, 45770 Marl (nachfolgend "Verkäufer" oder "Autohaus Vest") und dem Käufer/Auftraggeber (nachfolgend "Kunde"). Sie basieren auf den Empfehlungen des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und sind gültig für:

  • Verkauf von Neufahrzeugen und Anhängern
  • Verkauf von Gebrauchtwagen
  • Reparatur- und Werkstattleistungen
  • Verkauf von Fahrzeugteilen und Zubehör
  • Garantie- und Gewährleistungsansprüche

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Fahrzeugkauf

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung der Lieferung/Leistung zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.2 Bindungsfrist bei Bestellung

Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden für:

  • Personenkraftwagen: bis zu 3 Wochen
  • Nutzfahrzeuge: bis zu 6 Wochen

Der Vertrag gilt als bestätigt durch Annahme des Verkäufers oder durch Lieferung des Fahrzeugs.

§ 3 Preise und Zahlung

3.1 Preisangaben

Alle Preise verstehen sich als Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung. Der Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen werden bei Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung oder Zusendung der Rechnung fällig.

3.2 Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Bei Werkstattleistungen ist die Zahlung bei Abnahme der Arbeiten zu leisten. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 4 Lieferung und Lieferverzug

4.1 Lieferfristen

Verbindliche oder unverbindliche Liefertermine und -fristen sind schriftlich in Textform zu vereinbaren. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsschluss.

4.2 Überschreitung unverbindlicher Lieferfristen

Nach Überschreitung einer unverbindlichen Lieferfrist um:

  • 6 Wochen (bei Pkw)
  • 2 Wochen (bei Nutzfahrzeugen)

kann der Kunde die Lieferung vom Verkäufer verlangen. Mit diesem Verlangen gerät der Verkäufer in Verzug.

4.3 Verzugsschaden

Bei leichter Fahrlässigkeit ist der Verzugsschaden auf höchstens 5% des Kaufpreises begrenzt.

4.4 Rücktritt und Schadensersatz

Bei Überschreitung der in Ziffer 4.2 genannten Fristen muss der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen (bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf maximal 25% des Kaufpreises).

4.5 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen beim Verkäufer oder dessen Lieferanten verlängern sich die Liefertermine um die Dauer der Beeinträchtigung. Bei Verzögerungen über 4 Monate kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Das gelieferte Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Bei juristischen Personen und Kaufleuten erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

§ 6 Gewährleistung bei Neufahrzeugen

6.1 Gewährleistungsfrist

Ansprüche des Käufers wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in 2 Jahren ab Übergabe. Für Unternehmer verkürzt sich die Frist auf 1 Jahr.

6.2 Ausschluss bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schadens.

6.3 Ausnahmen

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:

  • Grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Arglistigem Verschweigen eines Mangels
  • Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos
  • Produkthaftungsgesetz

§ 7 Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

7.1 Verbraucher

Für Verbraucher kann die zweijährige Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel auf mindestens ein Jahr verkürzt werden, sofern der Käufer vor seiner Vertragserklärung auf diese Verkürzung ausdrücklich hingewiesen wird und dies im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.

7.2 Unternehmer und juristische Personen

Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel ausgeschlossen, außer bei:

  • Grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Arglistigem Verschweigen eines Mangels
  • Garantieübernahme

7.3 Haftungsbegrenzung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf wesentliche Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

§ 8 Reparatur- und Werkstattbedingungen

8.1 Auftragserteilung

Reparaturaufträge bedürfen der Schriftform. Der Kunde erhält eine Durchschrift des Auftrags. Die auszuführenden Arbeiten und ein verbindlicher oder unverbindlicher Fertigstellungstermin sind anzugeben.

8.2 Kostenvoranschlag

Wünscht der Kunde einen verbindlichen Kostenvoranschlag, ist dieser schriftlich zu erstellen. Der Verkäufer ist 3 Wochen an den Kostenvoranschlag gebunden. Die Kosten für die Erstellung können berechnet werden, werden aber bei Auftragserteilung angerechnet. Eine Überschreitung bedarf der Zustimmung des Kunden.

8.3 Fertigstellung

Bei verbindlichem Fertigstellungstermin hat der Kunde das Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen. Bei Verzögerungen über 24 Stunden bei verbindlichen Terminen kann der Kunde ein kostenloses Ersatzfahrzeug oder Erstattung der Mietwagenkosten (bis 80% der Selbstkosten) verlangen.

8.4 Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, das reparierte Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages erledigt werden, beträgt die Frist zwei Werktage.

8.5 Gewährleistung bei Reparaturen

Sachmängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Bei Unternehmern gilt die Frist ab Lieferung. Ausgenommen sind Schäden aus grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.6 Zahlung bei Reparaturen

Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des reparierten Fahrzeugs und Aushändigung oder Zusendung der Rechnung fällig. Die Zahlung erfolgt innerhalb einer Woche nach Fertigstellungsmitteilung und Rechnungszugang.

§ 9 Garantiebedingungen für Gebrauchtwagen

9.1 Garantieumfang

Die Garantie deckt folgende Baugruppen ab:

  • Motor: Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, alle inneren Teile des Ölkreislaufs
  • Getriebe: Schalt- und Automatikgetriebe, alle inneren Teile
  • Achsgetriebe: Vorder-, Hinter- und Allradachsgetriebe
  • Kraftübertragungswellen: Kardanwellen, Achsantriebswellen
  • Lenkung: Mechanische und hydraulische Lenkgetriebe
  • Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, ABS-Einheit
  • Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Komponenten
  • Elektrische Anlage: Lichtmaschine, Anlasser, elektronisches Zündsystem
  • Komfortelektrik: Scheibenwischermotoren, Heizungsgebläse
  • Klimaanlage: Kompressor, Kondensator
  • Kühlsystem: Kühler, Thermostat, Wasserpumpe
  • Sicherheitssysteme: Airbag, Gurtstraffer

9.2 Garantiedauer

Die Garantie gilt für 1 Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer.

9.3 Ausschlüsse

Die Garantie gilt nicht bei:

  • Unfall, Diebstahl, böswilligen Handlungen
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitz, Hochwasser)
  • Rennsportlicher Verwendung
  • Verwendung ungeeigneter Betriebs- und Schmierstoffe
  • Unterlassener oder nicht fachgerechter Wartung
  • Nichteinhaltung der Herstellervorschriften
  • Umbauten oder nicht freigegebenen Zusatzeinrichtungen

9.4 Selbstbeteiligung nach Laufleistung

Der Käufer beteiligt sich an den Reparaturkosten nach folgender Staffel:

  • Bis 50.000 km: 10%
  • 50.001 - 75.000 km: 20%
  • 75.001 - 100.000 km: 30%
  • Über 100.000 km: 40%

9.5 Geltendmachung der Garantie

Der Käufer muss vor Reparaturbeginn unverzüglich die verkaufende oder vermittelnde Betriebsstätte benachrichtigen. Die Reparatur ist durch eine autorisierte Werkstatt durchzuführen. Ersetzte Teile sind 3 Monate aufzubewahren.

§ 10 Teilverkauf und Zubehör

10.1 Verkauf von Fahrzeugteilen

Für den Verkauf von Fahrzeugteilen und Zubehör gelten die gleichen Gewährleistungsfristen wie bei Fahrzeugverkäufen. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.

10.2 Einbau durch den Verkäufer

Bei Einbau von Teilen durch den Verkäufer gelten die Reparaturbedingungen aus § 8.

§ 11 Haftung

11.1 Allgemeine Haftung

Der Verkäufer haftet für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.2 Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden.

11.3 Produkthaftung

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Marl.

12.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus kaufmännischen Geschäften ist Gelsenkirchen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

12.3 Streitbeilegung

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fahrzeugkauf und -reparatur besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Kfz-Schiedsstelle:

Kfz-Schiedsstelle
beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.
Wöhlerstr. 14, 10115 Berlin
Telefon: 030 897842-222

Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 14 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, Brief). Dies gilt auch für die Änderung dieser Formklausel.

Stand: Januar 2022
Rechtsgrundlage: Basierend auf Empfehlungen des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

KI-Assistent Online